
In Anbetracht der Pressemitteilung der Europäischen Union vom 19. Januar dieses Jahres über wettbewerbsrechtliche Bedenken bezüglich Apple Pay möchten wir auf wichtige Punkte aufmerksam machen.
Apple hat zwar angekündigt, die Nutzung des iPhones als Karte (Host Card Emulation) ohne Apple Pay zu ermöglichen, blockiert jedoch weiterhin den lesenden Zugriff auf Zahlungskarten, einschließlich der Girocard. Damit wird Geldinstituten immer noch verwehrt, mit ihren eigenen Karten zu interagieren. Dies steht im Kontrast zu Android-Geräten, auf denen dies bereits möglich ist und für sicherere Legitimationsverfahren genutzt wird. Von einer echten "Öffnung der NFC-Schnittstelle" kann also keine Rede sein.
Apple hat lediglich das öffentlich diskutierte Minimum freigegeben: die Möglichkeit, NFC-Zahlungen durch Drittanbieter mit dem iPhone als virtuelle Karte durchzuführen. Eine vollständige Öffnung der NFC-Schnittstellen wäre jedoch mit minimalem Aufwand möglich, ähnlich wie bei Android-Geräten. Dies könnte sofortige Vorteile für Privathaushalte und Unternehmen bieten, indem tausende Betrugsfälle pro Jahr verhindert würden.
Langfristig behindert die Blockade durch Apple auch die Entwicklung neuer Innovationen und Geschäftsmodelle, die aufgrund des hohen Marktanteils von Apple-Geräten nicht realisiert werden. Im Sinne eines fairen Wettbewerbs sollte die EU-Kommission hier eine Nachbesserung von Apple fordern und die angebotenen Selbstverpflichtungen als unzureichend ablehnen. Das Land Hessen sollte gerade als starker Finanzstandort in dieser Sache klar gegenüber der EU Kommission Stellung beziehen. Hierfür haben wir uns auf Landesebene eingesetzt.
Empfehlen Sie uns!