MIT Groß-Gerau begrüßt Erleichterungen beim Datenschutz

Datum des Artikels 12.07.2019

Datenschutzbeauftragter erst ab 20 Mitarbeitern.

Die Mittelstands- und Wirtschaftsvereinigung der CDU/CSU (MIT) in Groß-Gerau begrüßt die Einigung in der Großen Koalition auf eine mittelstandsfreundlichere Datenschutzregulierung. „Unternehmen müssen jetzt erst ab 20 Mitarbeitern einen Datenschutzbeauftragten benennen. Das ist eine große Erleichterung für unseren Mittelstand in Groß-Gerau“, sagt Günther Kalka, Kreisvorsitzender der MIT Groß-Gerau.

Die CDU haben durchsetzen können, dass die schon lange vor der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bestehende deutsche Sonderpflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten für viele Mittelständler und Vereine nun abgeschafft wird. In Zukunft muss ein Unternehmen oder Verein erst dann einen Datenschutzbeauftragten bestellen, wenn mindestens 20 Personen in der Organisation ständig mit automatisierter Verarbeitung von Personendaten beschäftigt sind. Bislang lag die Grenze bei 10 Personen. Kalka: „Es war nicht einzusehen, dass beispielsweise eine mittelgroße Bäckerei, bei dem ein Dutzend Mitarbeiter Kundendaten eingibt, einen eigenen Datenschutzbeauftragten engagieren mussten. Die jetzige Regelung schafft die teure und bürokratische Hürde zum Glück ab.“